21. Juli 2013 (Das Datum ist natürlich 2013 nicht 2012)

 

 

Herr Hans-Ruedi Graf
Generalstaatsanwalt
Zürcherstrasse 323
8510 Frauenfeld

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt

Ich teile Ihnen mit, dass ich der Forderung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen nicht nachkommen werde. Ich habe einerseits kein Geld dazu, anderseits sind diese Forderungen ungerechtfertigt.

Es gibt zahlreiche Gründe warum ich diese Rechnung auf keinen Fall zahlen darf. Bei der Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht hat Herr Kuhn einen Belgischen Wirtschaftsforscher als Prozessbeobachter geschickt, der mich anschliessend beraten hat. Er erklärte mir dass ich zahlreiche Fehler gemacht hätte, vor allem hätte ich von Anfang an sämtliche Verstösse der Behörde zur Anzeige bringen sollen. Wie Sie wissen habe ich nach dieser Verhandlung Strafanzeige gegen den ehemaligen Staatsanwalt Marcel Ogg und heutigen Oberrichter Marcel Ogg (der zuvor gerne Bezirksrichter werden wollte). und den Amtsvormund Andreas Sieber eingereicht. Zuvor habe ich bereits gegen den Oberstaatsanwalt Andreas Zuber eine Strafanzeige eingereicht. Diese hat direkt mit dieser Sache und den ungerechtfertigten Forderungen der Staatsanwaltschaft von anfangs über CHF 31 351.80 zu tun. Aktuell sind es noch CHF 27 803.-

Um Ihnen diese komplexe Sache möglichst einfach darzulegen erkläre ich Ihnen den Inhalt des Mails vom 14 Okt. 2011. Den Text finden sie in meinem Schreiben „Strafanzeige gegen den Staatsanwalt Andreas Zuber“ den der Bezirksgerichtspräsident von Kreuzlingen Richter Haubensak ihnen damals zusandte. Dieses Mail das an die Steckborner Polizei gesandt wurde, mit der Bitte es an den Staatsanwalt weiterzuleiten wurde als Grund missbraucht um mich vier Wochen lang im Kantonalgefängnis festzuhalten.
Haftgrund – Ausführungsgefahr. Merken Sie sich das bitte ich habe nichts verbrochen oder irgendjemanden je ein Leid zugefügt, sondern war in sehr grosser Sorge um meine Kinder. In der Strafanzeige gegen den Oberstaatsanwalt Zuber können Sie nachlesen, dass der Oberstaatsanwalt Marcel Zuber absichtlich den Haftrichter Schwander angelogen und Getäuscht hatte um den Richter dazu zu bringen mich unter Haft zu setzen. Er hatte zum Beispiel nur den Schluss dieses Mail dem Haftrichter als Information zukommen lassen. Die ersten Sätze handeln davon dass alle Zeichen auf einen bevorstehenden oder leider kürzlich geschehenen pädophile Tat an meinen Kindern geschehen war. Zu erwähnen ist das an Weihnachten 2010 als ¾ Jahr zuvor meine Tochter ebenfalls erklärt hatte das sehr wahrscheinlich sie missbraucht wurde. Damals war ich im Januar 2011 gezwungen dies zur Anzeige zu bringen und damit habe ich auch gezwungenermassen die Beweise liefern müssen. Eben diese Tonaufnahmen der Kinder die das Gericht verwendet um mir doch noch irgendeine Schuld resp. Tat zuzuweisen um mich überhaupt verurteilen zu können. Aus diesem Verfahren ist auch ersichtlich, dass sich die Staatsanwältin Frau Natalie Wasserfallen mit der Richterin Ruth Faller (auch zu finden auf der Schwarzen Liste bei Kinder ohne Rechte) abgesprochen hatten und die Richterin Faller hatte sich zudem auch noch mit der Beiständin Corinne Moser abgesprochen. Dies können Sie in meiner Beschwerde an das Bundesgericht nachlesen.
Diese Beschwerde und die besagte Tonaufnahme (20101225 Kinder holen sie erzaehlen von Iva MIC-2010-12-25_13h53m54s) erhalten sie als Beilage auf CD.

Aus der Beschwerde an das Bundesgericht vom Sept. 2011

1 Offensichtliche Befangenheit.

Allein schon wie sich die StaatsanwältinWasserfallen mit der Richterin Faller

abgesprochen haben ist auffällig. So erhielt ich nur wenige Tage vor dem

Internationalen Kongress Antifeministentreffen das am 25 Juni stattfand die

Ablehnungen der StaatsanwältinWasserfallen und gleichzeitig die

Ablehnungen der Obhutsänderung der Kinder von der Richterin Ruth Faller.

Aus diesen Informationen können sie den Schluss ziehen, dass meine Kinder zu Freiwild wurden und wenn sie Geschändet werden dies nicht verfolgt wird, sondern die Täter sogar noch geschützt werden. Darum steht ihn diesem Mail das der Staatsanwalt Zuber als Haftgrund verwendete der Satz.

Ist doch Logisch nach dem Verhalten der Behörden in den letzten Vier Jahren, oder wie würden Sie den Reagieren?

Aus dem Oberen Teil diese E-Mails, das dem Haftrichter unterschlagen wurde, können Sie noch mehr finden.

Gegen den Ehemaligen Oberstaatsanwalt und heutigen Richter Marcel Ogg wurde Strafanzeige eingereicht.

Weiter steht in diesem Mail, das ebenfalls dem Massnahmenrichter unterschlagen wurde.

Gegen den ehemaligen Amtsvormund Andreas Sieber wurde Strafanzeige eingericht. Für mich ist er sowieso sehr verdächtig, dass er korrupt und sogar Pädophil ist ev. Ist er sogar in einem Pädophilenring dabei. Schon bevor er meine Kinder entführte wusste ich aus der Bevölkerung von zwei Fällen es handelte sich bei Beiden um Mädchen aus der Gemeinde Homburg wo er mit dem damaligen Gemeindepräsidenten und Kantonsrat Jakob Müller zwei Mädchen von ihren Familie isolierte und auf fragwürdige Art und weisse in Heimen unterbrachte. Jakob Müller wurde wegen dem Besitz von Kinderpornografie verurteilt und er sei sogar deswegen im Gefängnis gewesen. Hätte seine Frau den PC anstelle in den Kanton Zürich im Thurgau zur reparatur gebracht ist es Fraglich ob er dann auch verurteilt worden wäre. Zudem hatte er zusammen mit der Vorumdschaft Steckborn und der Untersuchungsrichterin Heidi Singer-Krapf, gleich wie mir,  einen anderen Vater falsch beschuldigt und so eine Strafuntersuchnung erreicht um so den Vater auszuschalten. Die Mutter machen sie abhängig von Sozialleistungen und falls sie nicht pariere bekommt sie nichts mehr, die Kinder werden ihr weggenomen oder sie wird ins Ausland abgeschoben. Es scheint ein üble und gängige Taktik zu sein, Väter zu verleumden und so Strafuntersuchungen gegen die Väter zu eröffnen die nie abgeschlossen werden. Sie beschuldigen Väter des sexuellen Missbrauchs an ihren eigenen Kindern um dannach selber die Kinder missbrauchen zu können und können dann behaupten der Vater sei Schuld, wenn das Kinder verstört ist. Diesen Eindruck hat diese Behörde merhfach bei mir hinterlassen.
Ich frage Sie nun wer sind die Täter? Wenn Behörden Strafvereitelung begehen, warum? Warum werden Staffällige Beamten Geschützt? Wenn nicht darum, um sie zu erpressen und zu weitern Strafaten zu bringen.

So nun zu den Kosten.

Meines erachtens ist es eine Frechheit gegen jemanden Untersuchungskosten zu verlangen wenn dabei gar nichts belastendes gefunden wurde.
Für die Untersuchung meines PC, div. Datendräger und das IPhone wurde angeblich CHF 12 000.- verlangt. Gefunden haben sie darin gar nichts belastendes das auf eine Tat oder die Ausführung hinweist. Es entsteht vielmehr der Eindruck sie haben dies nur geatan um mich auszuspähen und in der Hoffnung komprimitierendes zu finden. Der Datenschutz wurde dabei verletzt. Eine Folge davon war dieses Mutmassliche Verfahren das angeblich dieser Hanfpapst alias Fromherz kurz nach dem durchsuchen meines PC angestrengt hatte. Eine seltsame Sache und wenn sie diese Akte genau betrachten stellen sie fest, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar eine Strafbestand der Dokumentenfälschung vorliegt. Mit soviel eifer nachträglich Dokumente herzustellen, die Polizei selber darf das offfensichtlich.

Für die Kosten des Psychiaters von CHF 7 000.-  habe ich dafür kein Verständnis.
Nachdem ich von ihm zweimal vergeblich verlangt hatte Bedinungen zu schaffen die meine Rechtsicherheit bewahren und mich vor seiner Willkür schützen hatte ich die Gespräche immer im Beisein von Zeugen nach jeweils kurzer Zeit abgebrochen. Drotzdem wurde ich auf vielen Seiten fragwürdig beschrieben (wahrscheinlich ein Plagiat von einem Anderen seiner Kanditaten) und der Psychiater Dr. Thomas Knecht behauptet darin mit mir über eine Stunde geretet zu haben.
Darf ich wissen warum der Psychiater Dr. Thomas Knecht ca. drei Wochen nach meiner Beschwerde an das Obergericht und die Justizkommission seinen Posten im TG verlassen musste und stillschweigen veranlasst wurde? Er ist jetzt im Appenzell.
Im Schreiben des Haftrichters steht sogar nach der Entlassung aus der Untersuchunghaft müsste ich alle zwei Wochen zu einem Psychiater um festzustellen ob ich demnächst eine Tat begehen würde. Nachdem bekannt wurde das ich in U-Haft bin haben sich diverse Rechtsschützer eingeschaltet. Konkret wurde ich an einem Dienstagnachmittag ganz plötzlich entlassen, regelrecht auf die Strasse geworfen. Und das ohne das ich je zu einem Psychiater gehen musste. Dies geschah nach dem Herr Handel von Kinder ohne Rechte sich eingeschaltet hatte. Zuvor wurde er mehrfach vom zuständigen Staatsanwalt Zuber abgeklemmt. Nachdem Zubers Sekretärin in mehrmals verbunden hatte wurde er jedesmal von ihm aus der Leitung geworfen. Was für ein Benehmen. Als der Brief von Kinder ohne Rechte beim Staatsanwalt für ein Gesuch mich Besuchen zu dürfen dann am Dienstagmorgen dort ankamm wurde ich am nachmittag ganz schnell und plötzlich entlassen.

Mir sind wegen diesem unglaublichen Verhalten der Staatsanwaltschaft grosse kosten entstanden. Meinen Kindern wurde wegen dieser Behörde zusätlich grosses Leid angetan, das wirklich nicht nötig gewessen wäre und ohne Probleme hätte verhindert werden können.

Ich bitte Sie im Voraus um Verständniss, dass wenn ich diese CHF 27 000.- Zahlen muss ich gnadenlos jedes einzelne Behördenmitlgied an den Pranger hängen werde und es gibt weit aus mehr als hier aufgeführt wurde.

Ich erwarte von Ihnen ganz einfach, dass Sie dafür sorgen das diese Strafuntersuchungen gegen Ihre eigenen Leute und Behördenmitglieder sauber und korekt verfolgt werden und es ist auch im interresse aller Ihrer Anständigen Behördenmitglieder wenn in den eigenen Reihen die schwarzen Schafe und Straftäter ausgemistet werden.

Wenn wird ohne Vorwarnung auf www.FILZBLOG.CH publiziert.     

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Beilage:

Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Zuber vom 7.2.2012

CD mit erwähntem Inhalt